Hausordnung

Liebe Gäste,
damit in unserem Kulturzentrum eine angenehme, entspannte und diskriminierungsfreie
Atmosphäre herrschen kann, bitten wir Euch die nachfolgende Hausordnung zur Kenntnis
zu nehmen, wenn Ihr unsere Veranstaltungen besuchen wollt.

  1. Die Besucherinnen und Besucher erkennen diese Hausordnung mit dem Betreten des Speichers an. Ein Verstoß gegen diese Hausordnung kann durch einen Verweis aus dem Gebäude und Gelände ohne Entschädigung für die Eintrittskarte und/oder durch die Aussprache eines Hausverbotes geahndet werden. Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besucherinnen und Besuchern und gilt für die Dauer ihres Aufenthaltes.

  2. Es ist keine Kleidung mit Zeichen von verfassungswidrigen Organisationen, rechtsextremer Symbolik oder von rechten Marken gestattet. Bei Nichtbeachtung müsst Ihr Euer Kleidungsstück ausziehen, es umdrehen oder werdet der Veranstaltung verwiesen bzw. gar nicht erst eingelassen.

  3. Bei Veranstaltungen, die bis nach Mitternacht gehen, gewähren wir Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt – auch nicht, wenn die Veranstltung vor 24.00 Uhr beginnt. Bitte denkt daran einen gültigen Personalausweis mitzubringen, damit ggf. Euer Alter überprüft werden kann.

  4. Das Rauchen ist aus gesetzlichen Gründen im gesamten Innenbereich verboten.

  5. Es ist nicht zulässig, Getränke mitzubringen.

  6. Der Aufenthalt von Tieren – mit Ausnahme von Blindenführhunden oder Assistenzhunden – ist mit Rücksicht auf den Tierschutz untersagt.

  7. Fotografieren und Mitschnitte für eine gewerbsmäßige Verwendung bedürfen der Zustimmung des Speichers.

  8. Personen, die stark alkoholisiert sind oder offensichtlich illegale Betäubungsmittel konsumiert haben, wird der Zutritt verweigert.

  9. Das Betreten des Speichers erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet der Speicher nicht.

  10. Keine Besucherin oder Besucher darf andere Personen belästigen, behindern oder gefährden. Zuwiderhandlungen werden als Hausfriedensbruch geahndet. Weiterhin behält sich der Speicher vor, Personen, die den Verlauf einer Veranstaltung stören und/ oder Bersucherinnen und Besucher oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beleidigen bzw. tätlich angreifen, aus dem Gebäude und dem Gelände zu verweisen.

  11. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Speichers üben gegen allen Personen das Hausrecht aus. Den Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Speichers ist umgehend Folge zu leisten.

  12. Inhaber des Hausrechts sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Tätigkeitsausübung gemäß Orga-Plan. Alle vorstenden Personen sind in der Zeit, in der sie das Hausrecht innehaben, zugleich insoweit Strafantragsberechtigte.

  13. Ein Hausverbot kann insbesondere ausgesprochen werden, wenn durch Personen andere Gäste und/oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erheblich belästigt werden. Auch kann ein Hausverbot ausgesprochen werden, sofern Bekleidung getragen wird, die u.a. eine fremdenfeindliche/faschistische Gesinnung offenkundig billigen könnte. Weiter kann ein Hausverbot bei überhöhter Alkoholisierung ausgesprochen werden, sofern zu befürchten steht, dass durch die Alkoholisierung der ordnungsgemäße Veranstaltungsablauf erheblich beeinträchtigt werden könnte.

  14. Da der Speicher Husum grundsätzlich allen Menschen offensteht, ist es im jeweiligen Einzelfall zunächst zu klären, ob weniger einschneidende Mittel in Betracht kommen können.